Unsere Kanzleien in München und Athen sind hauptsächlich auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Gewerbetreibenden aus Deutschland und Griechenland orientiert, insbesondere solcher die in einem oder sogar in beiden dieser Länder ihre Geschäftstätigkeit entfalten.

Jede Geschäftsgründung wirft vertrags-, finanz-,arbeits-, invest-, subventions- und bankrechtlichen Fragen auf, deren fachliche Beantwortung für uns eine willkommene Herausforderung darstellt.

Nach unserem Berufsverständnis stehen wir in solchen Fällen an der Seite des Unternehmers als eine Art "Erfüllungsgehilfe", d.h. als Helfer zur Erfüllung dessen unternehmerischer Ziele und Erwartungen.

Aber auch Privatpersonen, mit wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen in Griechenland und Deutschland, bieten wir in der jeweiligen Sprache unsere Dienste an, um jegliche vermeidbare Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Und was passiert, wenn wir aufgrund unserer Fachqualifikation nicht in der Lage sein sollten, einen Fall zu übernehmen? Nun, seien Sie sicher, dass wir Ihnen helfen können, denjenigen Kollegen zu finden, der Ihre Bedürfnisse befriedigen kann.