Die Transparenz bei der Kostenberechnung und bei der Rechnungsstellung für unsere Dienstleistungen stellt sicher einen wichtigen Faktor bei der Herstellung einer Vertrauensbasis zwischen dem Anwalt und seinem Auftraggeber dar, zumal auch die Schätzung der Kostenrisiken, die ihre Rechtsschritte begleiten, auch auf die Auswahl der wirtschaftlich geeigneten Massnahmen Einfluß hat.

Unsere Gebühren werden nach Einzelfall berechnet, d.h. je nach Bedeutung des Falles für den Auftraggeber, nach der mit dem Fall verbundenen Haftung, nach der zur Erledigung beanspruchten Zeit - gerichtlich oder aussergerichtlich - und nach dem Grad der vom Mandanten erwünschten Inanspruchnahme. Es bieten sich grundsätzlich vier Alternativlösungen, und zwar
  • die nach der jeweils geltenden griechischen Anwaltsgebührentabelle, für einfache Angelegenheiten
  • die Pauschal-Honorarvereinbarung
  • die Berechnung nach Stundensätzen
  • die Erfolgshonorar-Vereinbarung (Prozentual nach dem Erfolgsergebnis), allerdings nur in den Fällen, in denen diese Art der Berechnung gesetzlich zulässig ist.
Werden Dienstleistungen von unserer deutschen Kanzlei, also solche eines Rechtsanwaltes, erwünscht und erbracht, sind folgende Gebührenberechnungsarten verbindlich, d.h.
  • die Abrechnung nach dem (deutschen) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • die Pauschal-Honorarvereinbarung
  • die Berechnung nach Stundensätzen und
  • die Kombination aus den oben genannten Alternativen
Es ist selbstverstndlich, dass es unser Bestreben ist, die geeignete und wirtschaftlich zumutbarste Lösung für unseren Auftraggeber zu suchen und sogar die tatsächliche Höhe der Gesamtkosten, soweit möglich, festzustellen. Wir wollen uns auch bemühen, die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung für alle unsere Mandanten zu prüfen, die zwar im Recht sind aber aus finanziellen Gründen doch nicht in der Lage, dieses ihr Recht zu bestreiten.

In vielen Fällen empfiehlt sich insbesondere für Unternehmen und Gewerbetreibende der Abschluß eines Beratungs-Honorar-Vertrages auf monatlicher Basis, der kurzfristig und ohne Formalitäten gekündigt werden kann.

Lassen Sie sich von uns auch in diesem Fall beraten und zögern Sie nicht, uns Ihre Einwendungen vorzutragen. Die "klaren Rechnungen" fördern die Freundshaft und ein wesentlicher Aspekt unserer Philosophie ist, Sie als gute Freunde auch nach Beendigung des Mandats zu behalten.