Das europäische Gesellschaftsrecht, das Handels- und Investitionsrecht, sowie das Internationale Vertragsrecht liegen sicher im Kern unseres Interesses.

Das bedeutet nicht, dass Bereiche, wie das Familienrecht oder Erbrecht sowie das Immobilienrecht und - vor allem - alle diese wichtige Rechtsvorschriften, welche die wirtschaftlichen und persönlichen Rechtsbeziehungen unserer Auftraggeber in Deutschland und Griechenland regeln, nicht genauso ein wesentlicher Gegenstand unserer täglichen Rechtsberatung sind.

Uns ist es aufgrund langjähriger Erfahrung in beiden Rechts- und Sprachgebieten wohl bewusst, dass wir von Privatpersonen und Unternehmen immer vor einer wichtigen Entscheidung zu dem richtigen Zeitpunkt zu Rat gezogen werden. Aus diesem Grund betrachten wir unsere persönliche Dienstleistung als besonders sinnvoll und produktiv bei einer Reihe von Fällen, wie
  • bei der aussergrichtlichen Rechtsberatung und Erteilung von Rechtsauskünften
  • bei der Erarbeitung oder Prüfung von Vertragstexten, Vorbereitung von Vertragsgesprächen und Durchführung von Verhandlungen
  • bei der Prozessvertretung und Interessenwahrnehmung vor deutschen und griechischen Gerichten, Behörden und Organisationen und
  • bei der Erstellung von rechtsgutachtlichen Stellungnahmen in Fragen des griechichen und deutschen Rechts in Verbindung mit hochqualitativen Fachübersetzungen in die deutsche und/oder grichische Sprache.
Selbstverständlich, verfügen wir nicht über ein Universalwissen. Wir sind allerdings in der Lage, diejenigen kompetenten Kollegen in Griechenland, Deutschland und im europäischen Ausland zu kontaktieren und ihre Hilfe zum Wohl unserer Auftraggeber in Anspruch zu nehmen, ohne dass deren Einschaltung zusätzliche Kosten für die Auftraggeber entstehen läßt.

Kurz gesagt: Wir sorgen im Rahmen unserer Möglichkeiten für die Gewährleistung einer fachlichen Beratung und Vertretung unserer Auftraggeber, die uns ihren Fall anvertraut haben.